Erklärung zur Barrierefreiheit

Ausschnitt einer Tastatur

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum 28.06.2021 – 02.07.2021 durchgeführten Selbstbewertung des CMS-Produktes nrwGOV. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen teilweise barrierefrei:

  • Auf allen Seiten mit eingebundenen Videos ist der Prüfschritt 2.1.1a Ohne Maus nutzbar, nicht erfüllt.
    Grund: Fokusanzeige bei Videos ist mit der Tab-Taste beim Browser Mozilla Firefox unter Windows in den Versionen 94.0 und 83.0 inkonsistent. Betroffene sind Seiten mit eingebetten Videos und Youtube-Videos.

Anpassungen an der Webseite werden in Rahmen des zugrundeliegenden CMS nrwGOV (Basis Drupal) angestreb

Erstellung und Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Erstellung dieser Diese Erklärung wurde am 24. Mai2022 erstellt und zuletzt am 24. Mai 2022 aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Sie haben Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit an die Landesschlichterin? Sie möchten etwaige Mängel mitteilen oder Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen?

Dann nutzen Sie unser Kontaktformular und schreiben Sie uns gerne.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass mit der Kontaktaufnahme die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an uns übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden.

Lesen Sie hierzu auch unsere Datenschutzhinweise.

Weitere Informationen Barrierefreiheit

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail: ueberwachungsstelle-nrw[at]it.nrw.de (ueberwachungsstelle-nrw[at]it[dot]nrw[dot]de)

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.tarifregister.nrw.de von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.

Telefon: 0211-855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it[at]mags.nrw.de (ombudsstelle-barrierefreie-it[at]mags[dot]nrw[dot]de)