Tarifregister DB

Floristfachbetriebe
Beruf Qualifikation / Tätigkeit Arbeitszeit Grundvergütung Gültig ab
Florist/-in Floristische Tätigkeiten, die weitergehende Kenntnisse und Erfahrungen voraussetzen und im Rahmen allgemeiner Anweisungen selbständig ausgeübt werden. Abschlussprüfung Florist/-in wird vorausgesetzt. 39h / Woche 2.478,00€ / Monat Jul 24
Floristmeister/-in Qualifizierte kaufm. und floristische Tätigkeiten, die im Rahmen allgem. Anweisungen für einen oder wenige Aufgabenbereiche mit Dispositions-, Weisungs- und Aufsichtsbefugnis versehen sind bzw. selbständig ausgeübt werden und entspr. weitergehende Kenntnisse erfordern. Unterweisung von Floristen/-innen und Auszubildenden, vorübergehende selbständige Leitung des Betriebes und Filialleiter/-in. Floristmeisterprüfung oder staatl. Abschlussprüfung Weihenstephan oder Abschlussprüfung Floristin wird vorausgesetzt. 39h / Woche 2.968,00€ / Monat Jul 24
Helfer/-in einfache Tätigkeiten, keine floristische Ausbildung 39h / Woche 2.255,00€ / Monat Jul 24
Verkäufer/-in einfache floristische- und Verkaufs-Tätigkeiten, die nach eingehender Anweisung ausgeübt werden; Angelernte Arbeitskräfte mit floristischen Grundkenntnissen bzw. -fertigkeiten. 39h / Woche 2.478,00€ / Monat Jul 24
Floristmeister/-in selbständige Leitung des Betriebes; verantwortungsvolle selbständige kaufm. und floristische Tätigkeit mit Dispositions-, Weisungs-, Ausbildungs- und Aufsichtsbefugnis; umfangreiche Branchen- und Spezialkenntnisse erforderlich 39h / Woche 3.138,00€ / Monat Jul 24